Hinweise:
- Standplätze für Baukräne sollen grundsätzlich auf dem eigenen Grundstück vorgesehen werden
- Antragsteller für verkehrsregelnde Maßnahmen ist grundsätzlich die ausführende Firma
Zum Inhalt, zur Navigation oder zur Startseite springen.
Verwaltungsgemeinschaft Aindling | Online: https://www.vg-aindling.de/
Sie sind hier: Gemeinde Petersdorf > Rathaus & Service > Bauen in Petersdorf > Bauherrn-Service
Hinweise: