Marktgemeinderat und Erste Bürgermeisterin

"Die Gemeinde wird durch den Gemeinderat verwaltet, soweit nicht der erste Bürgermeister selbständig entscheidet" (Art. 29 Gemeindeordnung).

Dieser knappe Gesetzestext drückt die Aufgabenstellung der beiden Gemeindeorgane und ihr gegenseitiges Verhältnis aus.

 

Der Marktgemeinderat Aindling befasst sich mit grundlegenden Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge, gibt Grundsätze und Richtlinien vor und beschließt in allen wichtigen Verwaltungsfragen.

 

Der 1. Bürgermeister entscheidet in laufenden wiederkehrenden Angelegenheiten. Er bereitet die Tagesordungspunkte der Sitzungen vor, leitet die Sitzungen und vollzieht die getroffenen Entscheidungen.

 

Die Gemeindeorgane werden für die Dauer von 6 Jahren gewählt, zuletzt am 15.03.2020.

 

Im Marktgemeinderat sind neben der ersten Bürgermeisterin (CSU) derzeit folgende Parteien und Wählergruppen vertreten:

 

  Anzahl der Sitze
CSU-Freie Wählergemeinschaft Aindling 9
FWG "Bürgerwille '76" Aindling 5
PERSPEKTIVE 1
Parteilose Wähler Aindling 1

 

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