Gemeindliche Bauleitplanung

Der Markt Aindling leitet die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde. Dazu nutzt er zwei Instrumente der Bauleitplanung:

 

Flächennutzungsplan (F-Plan)

 

Den rechtsgültigen Flächennutzungsplan finden Sie in der linken Navigationsleiste unter "Flächennutzungsplan".

 

In diesem Planwerk für das gesamte Gemeindegebiet werden die Grundzüge der beabsichtigten Bodennutzung dargestellt. Als vorbereitender Bauleitplan bildet er zugleich die Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen.

 

Der Markt Aindling verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Dieser beinhaltet einen verbindlichen Landschaftsplan, der die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt. 

 

Bebauungspläne (B-Pläne)

 

Die rechtsgültigen Bebauungspläne finden Sie in der linken Navigationsleiste unter "Bebauungspläne". 

 

Für viele Teilbereiche im Gemeindegebiet regeln B-Pläne die zulässige Art der Nutzung, das Maß und die Anordnung der Bebauung, die Erschließung von Grundstücken und die Grünordnung.

Die Festsetzungen in den B-Plänen Bebauungsplan betreffen die Grundstückseigentümer und Bauwilligen direkt. Sie sind maßgebliche Grundlage für die Entscheidung über die Einzelbaugesuche.

Tipp: Um ein kostenpflichtiges Baugenehmigungsverfahren zu vermeiden, müssen alle Festsetzungen des jeweiligen B-Planes ausnahmslos eingehalten werden.

 

Für weitere Fragen zur Bauleitplanung wenden Sie sich bitte an unser Bauamt, Telefon: 08237 9607-26.

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